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März 2024

HausbesucheElektroauto, Hausbesuche und Ladestrom: So lässt sich der Auslagenersatz nachweisen

Abo-Inhalt19.02.2024121 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Ein Praxisinhaber möchte einem Angestellten entstandene Ladekosten für dessen E-Fahrzeug steuer- und beitragsfrei erstatten, da er dieses regelmäßig auch für Hausbesuche nutzt. Er fragt, wie der tatsächlich entstandene Aufwand zu dokumentieren und nachzuweisen ist. |

Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz

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AUSGABE: PP 3/2024, S. 20 · ID: 49763817

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