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HausrechtWie gehen Sie rechtssicher mit unkooperativen Patienten um, die Ihre Anweisungen missachten?
Abo-Inhalt26.02.2024274 Min. LesedauerVon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
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Hinweis an Redaktion
| Sie kennen das: Ein Patient geht ohne Aufforderung in die Behandlungskabine. Ein anderer kommt trotz wiederholter Hinweise immer zu spät, erwartet aber dennoch, dass er sofort behandelt wird und auch den vollen Umfang der Behandlung bekommt. Wieder ein anderer befolgt Ihre therapeutischen Anweisungen nicht, obwohl er hierzu geistig und körperlich in der Lage ist, hält sich unerlaubt dort auf, wo er nichts zu suchen hat oder meckert grundlos über alle in der Praxis anwesenden Therapeuten und Patienten. Wie sich solche Situationen grundsätzlich vermeiden lassen und wie Sie am besten mit den Störenfrieden umgehen, zeigt dieser Beitrag. |
Inhaltsverzeichnis
- Als Praxisinhaber bestimmen Sie die Spielregeln
 - Weisen Sie Ihre Patienten auf die geltenden Regeln hin!
 - Fordern Sie das gewünschte Verhalten von den Patienten ein!
 - So können Sie unerwünschtes Verhalten ahnden
 - Auch Regeländerungen müssen klar kommuniziert werden
 - Sprechen Sie mit unkooperativen Patienten nur unter Zeugen!
 
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AUSGABE: PP 3/2024, S. 8 · ID: 49919471
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