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FamilienförderungElterngeld: Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln
| Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln beim Elterngeld. U. a. gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Sie liegt für Paare und Alleinerziehende einheitlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro. Zudem wurde der parallele Bezug von Elterngeld neu gestaltet. Mehr dazu auf der Informationsseite des Bundesfamilienministeriums (BMFSJ) unter iww.de/s11085). |
| Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Regeln beim Elterngeld. U. a. gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Sie liegt für Paare und Alleinerziehende einheitlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro. Zudem wurde der parallele Bezug von Elterngeld neu gestaltet. Mehr dazu auf der Informationsseite des Bundesfamilienministeriums (BMFSJ) unter iww.de/s11085). |
AUSGABE: PP 7/2024, S. 2 · ID: 50010114