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EM 2024 SpezialFußball, Arbeitsrecht und Datenschutz: Was gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte am Arbeitsplatz?
Abo-Inhalt12.06.2024582 Min. LesedauerVon RAin Heike Mareck, externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
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Hinweis an Redaktion
| Der Ball rollt: Seit dem 14.06. läuft die Fußball-Europameisterschaft. Bis zum 14.07.2024 dreht sich alles um das runde Leder und den Titel. Einige der Spiele (Anstoßzeiten 15.00, 18.00 und 21.00 Uhr) fallen für die Arbeitnehmer in die reguläre Arbeitszeit. Doch welche Regeln gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Es besteht kein Anspruch, Spiele am Arbeitsplatz im TV oder am Radio zu verfolgen
- 2. Beschäftigte müssen ggf. Umwege einplanen
- 3. Live-Stream am Arbeitsplatz? Unerlaubte private Internetnutzung kann eine Kündigung rechtfertigen
- 4. Besteht ein Betriebsrat, hat dieser Mitbestimmungsrechte
- 5. Kiffen und Alkohol am Arbeitsplatz fast nie möglich
- 6. Das Tragen von Fußball-Klamotten am Arbeitsplatz hängt vom Arbeitgeber ab
- 7. In gewissen Situationen darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz früher verlassen, um ein Spiel sehen zu können
- 8. Später anfangen, früher gehen? Entscheidet der Arbeitgeber!
- 9. Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf einzelne Urlaubstage
- 10. Kein Anspruch auf Zuweisung einer anderen Schicht
- 11. Verletzt sich der Arbeitnehmer beim Besuch eines EM-Spiels, greift die Entgeltfortzahlung
- 12. Der Arbeitgeber kann bei angekündigter Krankheit kündigen
- 13. Ticketkauf über das betriebsinterne E‑Mail-System
- 14. Tippgemeinschaften zur Fußball-EM im Büro, wenn es der Arbeitgeber gestattet
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