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GeneralzolldirektionTeurer Sprit: Pflanzen- bzw. Heizöl tanken?
| Angesichts hoher Preise für Dieselkraftstoff wird von Verbrauchern zuweilen erwogen, auf günstigeres Pflanzenöl aus dem Supermarkt (Salatöl) bzw. Heizöl auszuweichen. Energieerzeugnisse, die zu Heizzwecken bzw. als Lebensmittel vorgesehen sind, unterliegen in Deutschland jedoch einem anderen (geringeren) Steuersatz als solche, die als Kraftstoff eingesetzt werden. Darauf weist die Generalzolldirektion in einer aktuellen Online-Meldung hin (www.iww.de/s6258). |
Sobald etwa Pflanzenöl nicht als Lebensmittel, sondern als Kraftstoff verwendet wird, entsteht Energiesteuer. Der Verbraucher wird Energie-Steuerschuldner und ist verpflichtet, beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) eine Steueranmeldung abzugeben und Energiesteuer zu entrichten. Wird statt Dieselkraftstoff steuerbegünstigtes Heizöl getankt, kann die Zollverwaltung dies anhand der rötlichen Einfärbung des Heizöls schnell nachweisen. Bei Entdeckung ist die höhere Steuer für Dieselkraftstoff für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks zu entrichten, unabhängig davon, wie viel Heizöl sich noch darin befindet. Auch Heizöl, das als Kraftstoff lediglich bereitgehalten wird (z. B. im heimischen Heizöltank), kann laut Generalzolldirektion ggf. nachversteuert werden. Dass zuvor für das Heizöl bereits eine (wenn auch abweichende) Energiesteuer gezahlt wurde, wird nicht berücksichtigt. Neben der Steuernachzahlung droht außerdem eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung.(DR)
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AUSGABE: PStR 5/2022, S. 100 · ID: 48111819