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Steuerhinterzieher-HaftungVerkürzung von Kirchensteuer: keine Haftung gem. § 71 AO

Abo-Inhalt11.04.20222536 Min. LesedauerVon RA Rico Deutschendorf, FA StR, Leipzig

| Wer im Steuerstrafrecht verteidigt, wird auch mit „Nebenwirkungen“ der Steuerhinterziehung konfrontiert. Ein häufiger Fall ist ein Haftungsbescheid des FA auf Grundlage von § 71 AO (Steuerhinterzieher-Haftung). Der BGH entschied wiederholt, dass die Verkürzung von Kirchensteuer keine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO darstellt. Folge für das steuerliche Haftungsrecht: Insoweit kommt auch keine Haftung gem. § 71 AO in Betracht. |

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AUSGABE: PStR 5/2022, S. 115 · ID: 47964560

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