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Nicht erklärter ÜbergangsgewinnDas sind die steuerstrafrechtlichen Folgen des nicht erklärten Übergangsgewinns

Abo-Inhalt19.02.202423 Min. LesedauerVon StA Dr. Julian Kammin, Köln

| Wechselt der Steuerpflichtige die Art, wie er seinen Gewinn ermittelt, erzielt er u. U. einen hohen Übergangsgewinn, weil insbesondere Forderungen als Umlaufvermögen aktiviert werden. Bislang ist kaum diskutiert worden, welche Folgen ein nicht ausgewiesener und gegenüber den Finanzbehörden nicht erklärter Übergangsgewinn für das Steuerstrafverfahren hat. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, welche Besonderheiten bei der Beweiswürdigung und der Strafzumessung gelten. |

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AUSGABE: PStR 3/2024, S. 64 · ID: 49813672

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