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FG Berlin-Brandenburg Fälle, in denen ein Haftungsbescheid wegen vGA rechtswidrig ist
Abo-Inhalt05.02.2024208 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 238646
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| Das FG Berlin-Brandenburg stellt klar, in welchen Fällen ein Haftungsbescheid gegen den ehemaligen Geschäftsführer (GF) einer Kapitalgesellschaft wegen rückständiger Körperschaftsteuer (KSt) aufgrund verdeckter Gewinnausschüttung (vGA) wegen eines erheblichen Ermessensfehlers rechtswidrig ist (9.5.23, 9 K 9157/22, Abruf-Nr. 238646). |
Ein solcher Haftungsbescheid ist rechtswidrig, wenn
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AUSGABE: PStR 3/2024, S. 49 · ID: 49833544
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