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SteuerhehlereiUnversteuerte Zigaretten sind Tatertrag
Abo-Inhalt06.05.2024477 Min. LesedauerVon RA Dr. Lenard Wengenroth, FAStR, Krause & Kollegen, Berlin
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BGH
| Der BGH hat entschieden, dass unversteuerte Zigaretten bei der Tatvariante der Erwerbshehlerei („Sichverschaffen“, § 374 Abs. 1 Var. 1 AO, mit der Untervariante des „Ankaufens“) als Tatertrag dem § 73 Abs. 1 Alt. 1 StGB unterfallen. In der Hand des Verbringers sind die Zigaretten Tatobjekt. |
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AUSGABE: PStR 6/2024, S. 124 · ID: 49936010
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