Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2024 abgeschlossen.
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetBeauty, Blog und Betriebsausgabenabzug: Sind die Ausgaben einer Influencerin steuerlich absetzbar?
| Influencer veröffentlichen auf Social-Media-Kanälen und Websites Fotos und Storys. Im Bereich Mode und Beauty kaufen sie sich dafür oft Designerkleidung und Accessoires bekannter Marken selbst. Zudem erhalten sie dafür aber auch Produkte von Unternehmen, um diese zu bewerben. Fraglich ist, ob sie die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit als Betriebsausgaben geltend machen können. |
FRAGE DES STEUERBERATERS: Meine Mandantin M ist als Influencerin und Bloggerin im Bereich Mode und Lifestyle tätig. Hierzu nutzt sie verschiedene Social-Media-Plattformen sowie Internetseiten. Sie veröffentlicht Fotos und „Storys“, die sie und ihre Familie in der Freizeit zeigen. Sie kaufte sich hochwertige Kleidungsstücke und Accessoires. Die Ausgaben dafür machte sie im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit als Influencerin als Betriebsausgaben geltend. Das FA verwehrte jedoch den Betriebsausgabenabzug. Zu Recht?
Login
AUSGABE: PStR 6/2024, S. 143 · ID: 49924394