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Okt. 2024

LG Nürnberg-FürthAnonyme Anzeige über Hinweisgebersystem löst Durchsuchung aus

Abo-Inhalt09.09.2024429 Min. Lesedauer

| Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eine anonyme Anzeige über ein Hinweisgebersystem unter gewissen Umständen eine ausreichende Verdachtsgrundlage begründen kann, um eine Durchsuchung gem. § 102 StPO anzuordnen (14.2.24, 18 Qs 49/23 u. a., Abruf-Nr. 241337). |

Eine ausreichende Verdachtsgrundlage ist nur gegeben, wenn die anonyme Anzeige von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt wird. Außerdem sind die Eingriffsvoraussetzungen des § 102 StPO im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten wegen der erhöhten Gefahr und des nur schwer bewertbaren Risikos einer falschen Verdächtigung besonders sorgfältig zu prüfen (BVerfG, 14.7.16, 2 BvR 2474/14, StV 17, 361). Gründe dafür, die Identität der Auskunftsperson nicht offenzulegen, sind auch zu beachten. Hier hatte der ano-nyme Anzeigenerstatter weitere Zeugen genannt und ein Rezept sowie einen Bildschirmabzug des Warenwirtschaftssystems der Apotheke vorlegen können. Die Ermittlungsbehörden hatten die erlebnisfundierten Angaben verifiziert.

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AUSGABE: PStR 10/2024, S. 217 · ID: 50023335

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