Okt. 2024
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MeldepflichtSteuerstrafrechtliche Implikationen zur steuerlichen Notifikationspflicht nach DAC 7
Abo-Inhalt02.09.2024210 Min. LesedauerVon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht, und Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, beide Hannovervon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht, und Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, beide Hannover
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Hinweis an Redaktion
| DAC 7 ist mittels des zum 1.1.23 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, kurz PStTG (BGBl I 2022, 2730), national umgesetzt worden. Dadurch werden Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, an das Bundeszentralamt für Steuern jährlich spezifische Informationen zu melden, die es ermöglichen, die auf den Plattformen aktiven Anbieter sowie die steuerliche Bewertung der realisierten Transaktionen zu identifizieren. Die steuerstrafrechtlichen Implikationen, die sich hieraus ergeben, sind aufgrund der besonderen Notifikationspflicht kritisch zu betrachten. |
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AUSGABE: PStR 10/2024, S. 231 · ID: 50076719
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