Okt. 2024
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SteuerhinterziehungWeiterleitung veruntreuter Gelder ist kein steuerbarer Leistungsaustausch i. S. d. ESt
Abo-Inhalt09.09.2024120 Min. LesedauerVon RA Christoph Weiß, FAStR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), oelerking bröcker hamann GmbH & Co. KG, Kiel
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FG
Schleswig-Holstein
| Zahlt ein Geschäftsführer einem Mitarbeiter eines Großkunden ein Bestechungsgeld, dass dieser zum Teil an den Geschäftsführer weiterleitet, wird mit der Weiterleitung die Beute geteilt, die keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG darstellt. Dies hat das FG Schleswig-Holstein entschieden. |
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AUSGABE: PStR 10/2024, S. 224 · ID: 50061269
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