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EuGHZigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten ist im Bestimmungsland zu besteuern
Abo-Inhalt06.01.20251 Min. Lesedauer
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| Der EuGH hat klargestellt, dass Zigaretten, die durch mehrere Mitgliedstaaten geschmuggelt und erst im Bestimmungsland entdeckt werden, im Bestimmungsland zu besteuern sind (EuGH, 4.10.24, C-214/24, „Hauptzollamt C“, Abruf-Nr. 244854). |
Tabakwaren, die illegal in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt und ohne ein Steueraussetzungsverfahren durch mehrere Länder bis in einen anderen Mitgliedstaat transportiert werden, dürfen nur von dem Bestimmungsmitgliedstaat besteuert werden. Die Durchfuhrmitgliedstaaten sind von einer Besteuerung ausgeschlossen.
AUSGABE: PStR 2/2025, S. 27 · ID: 50239757
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