Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

KryptomessengerIst das juristische Ende krimineller Kryptomessenger gekommen?

Abo-Inhalt23.06.20256 Min. LesedauerVon RiAG a. D. Frank Buckow, Berlin

| Bei der EncroChat-Entscheidung hatte der EuGH für EncroChat kein Verstoß gegen europäische Rechtshilferegelungen und kein Beweisverwertungsverbot angenommen, wenn das rechtliche Gehör gewährleistet wurde (30.4.24, C-670/22, BeckRS 2024, 8796; Buckow, PStR 24, 174). Ermittlungsbehörden haben nun weltweit kriminell genutzte Kryptomessenger infiltriert und geschlossen, z. B. Ghost in Australien, Exclu in den Niederlanden, MATRIX durch Europol, Phantom Secure in Kanada. Deutsche Obergerichte haben weitere bekannte Messenger ermittlerfreundlich eingeordnet. |

AUSGABE: PStR 8/2025, S. 187 · ID: 50422945

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader

Bildrechte