Aug. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2022 abgeschlossen.
ComplianceStrafrecht, Compliance & Kündigung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Baden-Württemberg
| Das Einrichten einer Compliance-Abteilung darf nicht dazu führen, dass ein Arbeitgeber im Interesse effektiver Bekämpfung von Rechtsverstößen ein Verfahren etabliert, das den Kündigungsberechtigten für eine gewisse Zeit „blind, taub und stumm” macht und in Kauf nimmt, dass Reaktionen gegenüber betroffenen Arbeitnehmern verzögert werden. Das hat das LAG Baden-Württemberg entschieden. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PStR 8/2022, S. 172 · ID: 47923263
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion