Übertragung von UnternehmensvermögenBeschränkter Schuldenabzug bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten – Gefahr der Willkür
| BFH und Finanzverwaltung haben die Gewährung von Steuerbefreiungen beim Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten des begünstigten (Unternehmens-)Vermögens neu geregelt. Inzwischen kann für jede wirtschaftliche Einheit separat entschieden werden, welche Steuerbefreiung dafür in Anspruch genommen werden soll. Im Folgenden werden die möglichen Auswirkungen der neuen Rechtsauffassung auf den nach § 10 Abs. 6 ErbStG beschränkten Schuldenabzug dargestellt. Ferner wird ein Blick auf den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 und den geplanten zukünftigen Schuldenabzug beim Unternehmensvermögen geworfen. |
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