Kostenfestsetzung
Gebührenanspruch gehört nicht ins Folgeverfahren
Das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO und das Verfahren über dessen Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO sind prozessual eigenständig. Dennoch gelten sie kostenrechtlich als dieselbe Angelegenheit nach § 16 Nr. 5 RVG. Der Anwalt kann ...