DeliktsanspruchBeantragen Sie unbedingt die Feststellung der Deliktshandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss
| In der Praxis ergehen immer wieder gerichtliche Entscheidungen, bei denen entweder aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen hervorgeht, dass die zugrunde liegende Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt. Es stellt sich dann die Frage, ob im Rahmen der Kostenfestsetzung ein solcher Deliktsanspruch in den zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschluss mit aufgenommen werden kann. |
Login
AUSGABE: RVGprof 1/2020, S. 14 · ID: 46218286