Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2020

DeliktsanspruchBeantragen Sie unbedingt die Feststellung der Deliktshandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss

Abo-Inhalt16.12.2019298 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In der Praxis ergehen immer wieder gerichtliche Entscheidungen, bei denen entweder aus dem Tenor oder den Entscheidungsgründen hervorgeht, dass die zugrunde liegende Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt. Es stellt sich dann die Frage, ob im Rahmen der Kostenfestsetzung ein solcher Deliktsanspruch in den zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschluss mit aufgenommen werden kann. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: RVGprof 1/2020, S. 14 · ID: 46218286

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2020

Bildrechte