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StrafprozessKostRÄG 2021: Wann gilt altes, wann neues Recht?

Abo-Inhalt23.11.20229425 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Nach dem Inkrafttreten der RVG-Änderungen durch das KostRÄG 2021 stellt sich in der Praxis derzeit häufiger die Frage, ob noch das alte oder das i. d. R. günstigere neue Recht mit im Zweifel höheren Gebühren für den Rechtsanwalt angewendet wird. Das OLG Celle hat insofern zu den Gebühren eines Nebenklägervertreters Stellung genommen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 12/2022, S. 203 · ID: 48632826

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