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TerminsgebührFür Besprechungen mit dem Gericht fällt eine Terminsgebühr an

Abo-Inhalt29.07.2023673 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Gerade im Hinblick auf mögliche (gerichtliche) Vergleiche ergreifen oft die Gerichte die Initiative und führen diesbezüglich vorbereitende Telefonate mit den Prozessbeteiligten. Im Rahmen der Kostenfestsetzung stellt sich die Frage, ob dadurch bereits eine Terminsgebühr ausgelöst worden ist. Ja, sagt das LSG Schleswig-Holstein. |

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AUSGABE: RVGprof 8/2023, S. 131 · ID: 49590356

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