Juni 2022
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Beschlussfassung Mängelfreie Beschlussfassung: Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder zulässig?
Top-BeitragAbo-Inhalt30.05.20223981 Min. LesedauerVon RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
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Hinweis an Redaktion
| Selbst organisatorisch „gut aufgestellten“ Stiftungen unterlaufen regelmäßig Fehler bei der Beschlussfassung der Stiftungsorgane, die in Folge die Stiftungsaufsicht und möglicherweise auch die Gerichte beschäftigen. SB nimmt nachfolgend das Thema Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder bei der Beschlussfassung unter die Lupe und bietet Lösungen sowie eine Musterformulierung für die Satzung. |
Inhaltsverzeichnis
- Gesamtakt als Bündel mehrerer Willenserklärungen
- Gesetzliche Grundlagen für Vertretung
- Beschlussfassung im Verein nicht auf Stiftung übertragbar
- Kein ungeschriebener Ausschluss der Stellvertretung
- Keine ausdrückliche Erlaubnis in Stiftungssatzung erforderlich
- Beschränkung der Bevollmächtigung auf Einzelfälle
- Keine Änderung durch Stiftungsrechtsreform
- Praktische Fragestellungen bei organinterner Vertretung
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AUSGABE: SB 6/2022, S. 113 · ID: 48093910
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