Feb. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2024 abgeschlossen.
StipendiumBFH hat entschieden: Ein Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
Abo-Inhalt12.01.2024292 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Kriterien des § 3 Nr. 44 EStG sind erfüllt
| Ist ein Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei? Ja, sagt der BFH. |
Hintergrund | Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen, denen Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit ergibt sich aus § 3 Nr. 44 EStG. Voraussetzung ist, dass
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SB 2/2024, S. 21 · ID: 49869676
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion