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Gesellschaftsrecht/PersonengesellschaftenMoPeG: Änderungen im Personengesellschaftsrecht können auch für Stiftungen relevant sein
Abo-Inhalt25.01.2024928 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
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Hinweis an Redaktion
| Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Stiftungen sind zwar keine Personengesellschaften, sondern juristische Personen und daher als solche nicht unmittelbar betroffen. Gleichwohl können die neuen gesetzlichen Regelungen für Stiftungen Relevanz haben, etwa wenn sie an Personengesellschaften beteiligt sind. Nachfolgend zeigt SB etwaige Berührungspunkte und erläutert, wo Anpassungsbedarf besteht. |
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AUSGABE: SB 2/2024, S. 26 · ID: 49879740
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