Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
SBStiftungsBrief

Gesellschaftsrecht/PersonengesellschaftenMoPeG: Änderungen im Personengesellschaftsrecht können auch für Stiftungen relevant sein

Abo-Inhalt25.01.2024928 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

| Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Stiftungen sind zwar keine Personengesellschaften, sondern juristische Personen und daher als solche nicht unmittelbar betroffen. Gleichwohl können die neuen gesetzlichen Regelungen für Stiftungen Relevanz haben, etwa wenn sie an Personengesellschaften beteiligt sind. Nachfolgend zeigt SB etwaige Berührungspunkte und erläutert, wo Anpassungsbedarf besteht. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: SB 2/2024, S. 26 · ID: 49879740

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte