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EinlagekontoBMF: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Abo-Inhalt29.04.2024496 Min. Lesedauer 
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Finanzverwaltung folgt der BFH-Rechtsprechung
| Der BFH hat entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Dieser Ansicht schließt sich die Finanzverwaltung an. |
Hintergrund | Der BFH vertritt im Urteil vom 17.05.2023 (Az. I R 42/19, Rz. 21 Abruf-Nr. 237762) die – nicht entscheidungserhebliche – Auffassung, dass es bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts nicht zwingend einer gesonderten Feststellung nach § 27 Abs. 7 KStG bedarf, um für die Destinatäre die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG zu erreichen.
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AUSGABE: SB 6/2024, S. 101 · ID: 50016092
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