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SBStiftungsBrief
Juni 2024

Informationsrechte/StiftungssatzungDie Offenlegung der Stiftungssatzung – Das sagt der BGH zur Mehl-Mühlens-Stiftung

Abo-Inhalt13.05.2024414 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

| Bislang sind Stiftungssatzungen nicht öffentlich zugänglich. Wer die aktuelle Satzung einer rechtsfähigen Stiftung sucht, ist auf das Entgegenkommen der Stiftung angewiesen – oder auf eine Klage. Über eine solche Auskunftsklage entschied nun jüngst der BGH. SB erläutert die Entscheidung und ihre Bedeutung für die Praxis. |

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AUSGABE: SB 6/2024, S. 118 · ID: 50025008

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