Juni 2024
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UmsatzsteuerAbgabe von Inkontinenzhilfen durch Pflegeeinrichtungen – Streit um Nettopreisabrede
Abo-Inhalt02.05.2024600 Min. LesedauerVon Iris Röttgering, Steuerberaterin, und Celina Tarras, LL.M., Rechtsanwältin, CURACON GmbH, Ratingen
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| Rund um die Abgabe von Inkontinenzhilfen durch Pflegeeinrichtungen kocht gerade im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelrahmenvertrag das Thema Nettopreisabrede und Umsatzsteuer bei einzelnen Kostenträgern hoch. Grund für SB, die Knackpunkte für die Stiftungen als Träger der Pflegeeinrichtungen steuerlich und rechtlich zu beleuchten. |
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AUSGABE: SB 6/2024, S. 113 · ID: 50004724
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