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SBStiftungsBrief

BarrierefreiheitsgesetzBarrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Stiftungen mit Blick auf ihre Homepage wissen müssen

Abo-Inhalt03.03.20255 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und setzt die Anforderungen der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie um. Das BFSG bedeutet für (gemeinnützige) Stiftungen eine erhebliche Erweiterung der Pflichten im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, insbesondere für die Stiftungshomepage. SB zeigt, welche Anforderungen hier zu erfüllen sind. |

ID: 50335813

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