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GemeinnützigkeitBeim EuGH: § 57 Abs. 3 AO und die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften
Abo-Inhalt22.07.20251419 Min. Lesedauer 
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| Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 AEUV zukommt. Zudem muss der EuGH entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 AO nur einer Regelung ähnelt, die schon vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Gründung der EWG am 01.01.1958 vorgelegen hat. |
Der durch das Jahressteuergesetz 2020 neu geschaffene § 57 Abs. 3 AO
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