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Gemeinnützigkeit§ 57 Abs. 3 AO: BFH lässt Gemeinnützigkeit von Servicegesellschaften vom EuGH prüfen

Abo-Inhalt28.08.2025232 Min. LesedauerVon Wolfgang Pfeffer, Drefahl

| Der BFH hat dem EuGH per Vorabentscheidungsersuchen Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von sog. Servicekörperschaften vorgelegt. Der EuGH muss nun klären, ob es sich bei der gesetzlichen Regelung des § 57 Abs. 3 AO um eine staatliche Beihilfe handelt, für die eine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission besteht. |

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AUSGABE: SB 9/2025, S. 171 · ID: 50498155

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