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EinkommensteuerEnkeltrick-Betrug: Keine Chance auf steuerlichen Verlustabzug
Abo-Inhalt25.06.20251 Min. Lesedauer
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Weder außergewöhnliche Belastung noch andere Abzugstatbestände
| Wer Opfer eines Enkeltrick-Betrugs geworden ist, könnte auf die Idee kommen, den Verlust steuermindernd geltend zu machen. Diesen Zahn hat die Finanzverwaltung betroffenen Steuerzahlern aber erst einmal gezogen. |
Sie sieht keine der drei in Frage kommenden steuerlichen Tatbestände als erfüllt an:
AUSGABE: SSP 7/2025, S. 2 · ID: 50458037
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