Juli 2025
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EinkommensteuerErmittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: „Earn-Out-Zahlung“-Urteil des BFH zu § 16 EStG anwendbar?
Abo-Inhalt25.06.20251 Min. Lesedauer
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Finanzverwaltung nimmt Stellung
| Der im Jahr der Veräußerung entstandene Veräußerungsgewinn wird nicht durch gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erhöht, die nachträglich zufließen. Inwieweit diese BFH-Entscheidung zu § 16 EStG auf Veräußerungen nach § 17 EStG anwendbar ist, hat jetzt die Finanzverwaltung geklärt. |
Danach sind diese Urteilsgrundsätze (BFH, Urteil vom 09.11.2023, Az. IV R 9/21, Abruf-Nr. 239077) auch bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG anwendbar – mit diesen Folgen:
AUSGABE: SSP 7/2025, S. 4 · ID: 50458039
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