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SteuererklärungPost wird an zwei Tagen nicht zugestellt: Bekannt-gabefiktion für Steuerbescheid gilt trotzdem

Abo-Inhalt25.06.20255 Min. LesedauerVon Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

| Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post bekannt gegeben wird, galt bis zum 31.12.2024 am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Im Zuge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes wurde diese Bekanntgabefiktion ab dem 01.01.2025 auf vier Tage verlängert. Nach Auffassung des BFH gilt das auch dann, wenn die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen ausgeliefert wird und dies zur Folge hat, dass Briefe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht zugestellt werden. SSP stellt die Folgen der neuen BFH-Entscheidung für die Praxis dar. |

AUSGABE: SSP 7/2025, S. 11 · ID: 50441075

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