Dez. 2025
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>SteuergestaltungImmobilienerwerb mit installierter PV-Anlage: Diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen
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| Seit dem 01.01.2023 unterliegen PV-Anlagen, die auf Wohnimmobilien installiert sind, einem Umsatzsteuersatz von null Prozent. Doch das war nicht immer so. Für vor dem 01.01.2023 installierte PV-Anlagen galt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Um die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, haben deshalb viele Betreiber zur Regelbesteuerung optiert. Das Problem dabei: Wird die Immobilie inkl. der PV-Anlage veräußert, kommt es beim neuen Betreiber oft zu umsatzsteuerlichen Komplikationen. SSP klärt auf. |
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AUSGABE: SSP 12/2025, S. 12 · ID: 50620559
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