Dez. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2025 abgeschlossen.
>Außergewöhnliche BelastungNeuer Musterprozess beim BFH: Wann sind Prozesskosten abzugsfähig?
Abo-Inhalt03.11.202582 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Für die Beurteilung, ob die Gefahr besteht, dass man seine Existenzgrundlage verliert, ist die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation im Jahr des Abflusses von Prozesskosten maßgeblich. Die bloße Befürchtung, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation in Zukunft verschlechtern werde, reicht dafür nicht aus. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. Der Steuerzahler hat Revision eingelegt, sodass zum Thema „Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung“ ein weiterer Musterprozess beim BFH anhängig ist. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SSP 12/2025, S. 4 · ID: 50611258
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion