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Dez. 2025

>UmsatzsteuerKleinunternehmerregelung: Das gilt laut BMF in „Wechselfällen“ für den Vorsteuerabzug

Abo-Inhalt24.11.2025121 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels

| Bis zum 31.12.2024 wurde bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben – parallel war ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Seit dem 01.01.2025 sind die Umsätze eines Kleinunternehmers steuerfrei und aus diesem Grund entfällt der Vorsteuerabzug. Doch was gilt, wenn ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechselt bzw. umgekehrt für den Vorsteuerabzug? Vor allem, wenn z. B. Ware als Kleinunternehmer eingekauft aber zum Zeitpunkt der Regelbesteuerung veräußert wird? SSP schafft anhand eines aktuellen BMF-Schreibens Klarheit. |

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AUSGABE: SSP 12/2025, S. 17 · ID: 50628420

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