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>Außergewöhnliche BelastungNeuer Musterprozess beim BFH: Wann sind Prozesskosten abzugsfähig?

Abo-Inhalt03.11.202582 Min. Lesedauer

| Für die Beurteilung, ob die Gefahr besteht, dass man seine Existenzgrundlage verliert, ist die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation im Jahr des Abflusses von Prozesskosten maßgeblich. Die bloße Befürchtung, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation in Zukunft verschlechtern werde, reicht dafür nicht aus. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. Der Steuerzahler hat Revision eingelegt, sodass zum Thema „Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung“ ein weiterer Musterprozess beim BFH anhängig ist. |

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AUSGABE: SSP 12/2025, S. 4 · ID: 50611258

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