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WiederbeschaffungswertWiederbeschaffungswert bei jungem Elektrofahrzeug – was passiert mit Umweltbonus?
Top-BeitragAbo-Inhalt27.08.2021372 Min. Lesedauer
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| Ein junges Elektrofahrzeug erleidet einen Totalschaden. Es wurde erst vor wenigen Monaten gekauft. Die „Und wo bleibt meine E-Auto-Kaufprämie?“-Frage des Geschädigten irritiert einen Sachverständigen. Das wiederum führte zu dessen Leserfrage an UE. |
Frage: Das Fahrzeug des Geschädigten, ein VW E-Up, Ez. 30.03.2021, Km-Stand 1838, wurde mit einem Umweltbonus von 3.000 Euro gekauft. Nun hat es einen fremdverschuldeten Totalschaden erlitten. Wie wird der Umweltbonus beim Wiederbeschaffungswert (WBW) berücksichtigt? Und: das Auto wird nicht mehr verkauft, die Produktion ist eingestellt, der Hersteller liefert keine mehr. Spielt das eine Rolle?
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AUSGABE: UE 9/2021, S. 10 · ID: 47598896
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