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Restwert„Neuer Restwert-Sonderwissen“-Einwand eines Versicherers zieht aus zwei Gründen nicht

Abo-Inhalt23.08.2021349 Min. Lesedauer

| Mehrere Leser machen UE auf einen neuen wiederkehrenden Einwand eines Versicherers in Sachen „örtlich ermittelter Restwert“ aufmerksam. UE entlarvt, warum der Einwand nicht zieht. |

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AUSGABE: UE 9/2021, S. 8 · ID: 47562991

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