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GutachtenkostenAnspruch auf Gutachten bei feststehender Reparaturabsicht

Abo-Inhalt04.01.20221541 Min. Lesedauer

| Und wieder kommt ein Argument hoch, das es schon einmal gab und das in der Mottenkiste verschwunden schien: Der Geschädigte, so trug der Versicherer vor, d

ürfe kein Gutachten einholen, wenn er die Reparatur schon beabsichtige. Denn dann sei ja hinterher die Rechnung da, die für die Schadenregulierung ausreiche, sodass vorab ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte. Das hat das AG Bremerhaven zu Recht nicht überzeugt. |

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AUSGABE: UE 2/2022, S. 2 · ID: 47908649

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