Feb. 2022
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GutachtenkostenDesinfektion durch Gutachter und Kostenerstattung
Abo-Inhalt12.01.20221696 Min. Lesedauer
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| Gleich zwei Gerichte haben aktuell die Erstattung der Desinfektionskosten im Zuge der Erstellung des Schadengutachtens zugesprochen. |
- Das AG Aalen spricht die Erstattung von 14,85 Euro zu (AG Aalen, Urteil vom 23.12.2021, Az. 11 C 481/21, Abruf-Nr. 226714, eingesandt von Sachverständiger Mario Müller, Wemding).
- Genauso urteilt das AG Böblingen bei Kosten von 17,85 Euro (AG Böblingen, Urteil vom 15.12.2021, Az. 1 C 529/21, Abruf-Nr. 226715, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
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AUSGABE: UE 2/2022, S. 1 · ID: 47914220
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