Feb. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2022 abgeschlossen.
AusfallschadenEin E-Bike ist kein Ersatz für einen Pkw
Abo-Inhalt04.01.20221538 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LG Siegen spricht Tacheles
| Der „Zweitwagen-Einwand“ des Versicherers zur Abwendung des Ausfallschadens ist hinreichend bekannt. Nun hat es ein Versicherer mit dem Einwand versucht, bei einem unfallbedingten Pkw-Ausfall im Mai hätte der Geschädigte auf sein Pedelec zurückgreifen können, sodass er sich im Hinblick auf den Ausfall selbst hätte behelfen können. Das hat das LG Siegen mit nur einem Satz zurückgewiesen: Ein E-Bike stellt keinen zumutbaren Ersatz für den verunfallten Pkw dar (
LG Siegen, Urteil vom 01.12.2021, Az. 1 O 399/20, Abruf-Nr. 226606, eingesandt durch Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen). |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: UE 2/2022, S. 4 · ID: 47907848
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion