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GutachtenkostenSelbstzahler-Verhalten ist für Schadenrecht ohne Relevanz
Abo-Inhalt03.01.20221542 Min. Lesedauer
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Geschädigter muss nicht zugunsten des Schädigers sparen
| Dass der Geschädigte sich als „Selbstzahler“ möglicherweise gegen ein Gutachten und für einen Kostenvoranschlag entschieden hätte, ist für das Schadenrecht ohne Bedeutung. Das entschied das AG Bremerhaven. Mit dem Argument hatte der Versicherer versucht, die Erstattung der Gutachterkosten zu verhindern. |
Das Gericht hat zwar die Geschädigte dazu angehört. Die hatte schon einmal einen Unfall und war damals überrascht, wie weit der gutachterlich festgestellte Schaden von dem von ihr vermuteten entfernt war. Sie hätte aufgrund dieser Erfahrung vermutlich auch als Selbstzahlerin zum Gutachten gegriffen. Aber am Ende kam es dem Gericht darauf gar nicht an
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AUSGABE: UE 2/2022, S. 1 · ID: 47908660
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