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RegressAG Nagold: Gutachten soll Grundlage der Reparatur sein
| In einem Regressprozess des Versicherers gegen die Werkstatt sagt das AG Nagold: Das Schadengutachten habe doch gerade den Zweck, dem Geschädigten eine objektive Einschätzung zu geben, um zu verhindern, dass die Werkstatt Eigeninteressen verfolgt. Diesem Interesse sei nur dann gedient, wenn die Reparaturwerkstatt sich grundsätzlich auch an dem von dritter Seite erstellten Gutachten orientiert und gerade keine Eigenprüfung vornimmt (AG Nagold, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 C 143/23, Abruf-Nr. 241121, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Huber, Sinzheim). |
| In einem Regressprozess des Versicherers gegen die Werkstatt sagt das AG Nagold: Das Schadengutachten habe doch gerade den Zweck, dem Geschädigten eine objektive Einschätzung zu geben, um zu verhindern, dass die Werkstatt Eigeninteressen verfolgt. Diesem Interesse sei nur dann gedient, wenn die Reparaturwerkstatt sich grundsätzlich auch an dem von dritter Seite erstellten Gutachten orientiert und gerade keine Eigenprüfung vornimmt (AG Nagold, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 C 143/23, Abruf-Nr. 241121, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Huber, Sinzheim). |
AUSGABE: UE 5/2024, S. 3 · ID: 50009893