Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juni 2024

GutachterkostenAG München hat vorgetäuschtes Zeithonorar durchschaut

Abo-Inhalt13.05.2024432 Min. Lesedauer

| Dass ein Anbieter für Schadengutachten eine Abrechnung nach Zeithonorar nur scheinbar vornimmt, tatsächlich aber keiner der Schadengutachter die aufgewendete Zeit misst, hat UE bereits dargelegt. Tatsächlich sind nämlich lediglich „angenommene“ Zeitverbrauchswerte hinterlegt. Je höher der Schaden ist, desto mehr Zeit wird gemäß diesen Annahmen verbraucht. Und das nicht nur bei einem komplexeren Schaden (da wäre das nachvollziehbar), sondern auch bei höheren Preisen. Das Manöver hat das AG München durchschaut. |

Dazu schreibt nun das Gericht: „Die von der Beklagten favorisierte Zeitaufwandsermittlung erscheint weder vorzugswürdig noch praktikabel. Der Zeitaufwand soll im Übrigen wieder von der Schadenhöhe, der Fahrzeugklasse, der Schadenintensität und dem Umfang abhängen, sodass im Ergebnis – wie bei der BVSK-Umfrage – genau die von der Beklagten monierten Parameter doch wieder zum Tragen kommen.“ (AG München, Urteil vom 29.04.2024, Az. 231 C 20466/23 (2), Abruf-Nr. 241402, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Pein, Anwaltsbüro Remspecher, Rödermark).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 6/2024, S. 2 · ID: 50029193

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte