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Mietwagenkosten/RegressRegress wegen Mietwagenkosten: So lässt sich das „zu langsam repariert“-Argument entkräften
Abo-Inhalt22.10.20243300 Min. Lesedauer
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| Weil die vom Geschädigten nicht zu beeinflussende Reparaturdauer wegen des subjektbezogenen Schadenbegriffs in den Bereich der Schadenpositionen fällt, weshalb der Geschädigte geschützt ist, muss der Versicherer die erweiterten Reparaturkosten erstatten. Allerdings kann er vom Geschädigten verlangen, dass der ihm seine eventuellen Schadenersatzansprüche gegen die Werkstatt wegen verzögerter Reparatur abtritt. In einem UE vorliegenden Fall verlangt der Versicherer nun die Mietwagenkosten für die Zeit von der Werkstatt zurück, die er für „zu langsam repariert“ hält. Was tun? |
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AUSGABE: UE 11/2024, S. 6 · ID: 50209604
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