TotalschadenAG Wilhelmshaven: Inanspruchnahme eines Zulassungsdienstes geht in Ordnung – im speziellen Fall sogar zweimal
| Gegen die zweimalige Inanspruchnahme eines Zulassungsdienstes ist schadenrechtlich nichts einzuwenden. Dass das verunfallte Fahrzeug vor der Neuzulassung des Ersatzfahrzeugs in einem gesonderten Vorgang abgemeldet wurde, war für den liquiditätsbeschaffenden Verkauf notwendig. Die Inanspruchnahme des Zulassungsdienstes für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs war sogar schadenmindernd, denn Profis bekommen gerichtsbekannt weitaus schneller einen Termin als Bürger, entschied das AG Wilhelmshaven. |
Die durch das Autohaus dafür in Rechnung gestellten Kosten von je 80 Euro entsprechen gerichtsbekannt auch den üblichen Kosten für die Nutzung eines Zulassungsservice, betont das AG Wilhelmshaven (Urteil vom 15.11.2024, Az. 6 C 724/23, Abruf-Nr. 245333, eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Kanzlei Melchers und Kollegen, Nordenham).
Ausgabe: 1/2025, S. 4 · ID: 50262998
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