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GutachterkostenUpdate: Kein Zeithonorar für Schadengutachter
Abo-Inhalt16.12.20244187 Min. Lesedauer
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AG Hamburg-Wandsbek und Wernigerode auf gleicher Linie
| Zwei Versicherer geben nicht auf. Sie wollen erzwingen, dass Schadengutachter nach Zeitaufwand abrechnen statt pauschaliert nach Schadenhöhe. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen, wie zwei Urteile vom AG Hamburg-Wandsbek und AG Wernigerode zeigen. |
Kurz und knapp sagt das AG Hamburg-Wandsbek: „Entgegen der Auffassung der Beklagten gibt es keinen Anlass, nur nach Zeitaufwand abgerechnete Sachverständigenvergütungen für angemessen zu halten.“ (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.11.2024, Az. 712 C 160/23, Abruf-Nr. 245428, eingesandt von Rechtsanwalt Kay Brandt, Hamburg).
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AUSGABE: UE 1/2025, S. 3 · ID: 50266873
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